Einerseits bin ich als Notarin tätig: In dieser Funktion beglaubige ich Ihre Unterschrift, bestätige die Echtheit einer Kopie oder beurkunde z. B. Ihren Willen im Rahmen eines Testaments, eines Ehe-/Erbvertrags oder anlässlich einer Unternehmensgründung.
Beglaubigung
Mit einer Beglaubigung bestätigt die Notarin beispielsweise:
Beurkundung
Verschiedene Vorgänge bedürfen der öffentlichen Beurkundung – dazu gehören zum Beispiel:
Andererseits berate und vertrete ich als Rechtsanwältin sowohl natürliche als auch juristische Personen schwerpunktmässig bei erbrechtlichen Fragen sowie in allen mit dem Notariat zusammenhängenden Bereichen – insbesondere im Gesellschaftsrecht.
Rechtsgebiete
Gerne unterstütze ich Sie schwerpunktmässig in folgenden Rechtsgebieten:
Weitere Informationen zu den Rechtsgebieten finden Sie hier.
«Wenn etwas leicht zu lesen ist, dann war es schwer zu schreiben.»
— ENRIQUE JARDIEL PONCELA
Die Rechtssprache hat als Fachsprache keinen sehr guten Ruf – sie gilt als besonders trocken und langweilig. Das muss nicht sein! Auch juristische Texte können leser- und lesefreundlich verfasst werden. Wichtig ist jedoch, dass die Lektorin sich mit der Materie und den Fachbegriffen auskennt.
Ich bin nicht nur als Rechtsanwältin und Notarin tätig, sondern seit mehreren Jahren auch als Lektorin und Korrektorin – mehr dazu finden Sie hier.
Fischmarkt 13 | Postfach | CH-6301 Zug
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